Deutscher Bundestag Drucksache 1 0/1 7S4
10. Wahlperiode
19. 07.84
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion
DIE GRÜNEN
— Drucksache 10/1715 —
Sanierung des Rheins durch den Bund als Alternative zu der geplanten Talsperre
im Naafbachtal (II)
Der Bundesminister des Innern -U III 6— 98/ 1 — hat mit Schreiben
vom 16, Juli 1984 die Kleine Anfrage namens der Bundesregie-
rung wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung
Der Perspektivplan über die Sicherung der Wasserversorgung des
Aggerverbandes sowie die „Bewertung der maßgebenden Alter-
nativen für den Perspektivplan Wasserversorgung des Aggerver-
bandes" liegen dem Bundesminister des Innern inzwischen vor.
Es handelt sich allerdings bei dem Bewertungsgutachten nur um
die Kurzfassung. Das vollständige Gutachten liegt nach Rückfrage
auch dem Aggerverband noch nicht vor.
In der Antwort vom 2. Mai 1984 (Drucksache 10/1383) auf die
nahezu gleichlautende Kleine Anfrage hatte ich bereits darauf
hingewiesen, daß wasserwirtschaftliche Planungen in der Zustän-
digkeit der Länder bzw. der von ihnen bestimmten Stellen hegen
und daß die Bundesregierung weder die Absicht noch die Mög-
hchkeit hat, in solche Planungsprozesse einzugreifen.
1. Ist die Bundesregierung bereit, die wissenschaftliche Ausarbeitung
von Rincke, Buchwald und Rudolph zur „Bewertung der maßgeben-
den Alternativen für den Perspektivplan Wasserversorgung des
Aggerverbandes" zur Kenntnis zu nehmen?
Ja.
Drucksache 1 0/1 764
Deutscher Bundestag - 10. Wahlperiode
2. Stimmt die Bundesregierung mit den Verfassern des Gutachtens
überein, daß trotz Einhaltung der Qualitätsnormen der Trinkwasser-
verordnung ein wertmäßiger Unterschied besteht zwischen Trink-
wässern einerseits, die einen hohen Anteü an nichtabbaubaren und
anreicherungsfähigen Schadstoffen sowie von geruchs- und
geschmackswirksamen Substanzen aufweisen, und Wässern an-
dererseits, . bei denen die Belastungen erheblich, ggf. um eine
Zehnerpotenz, darunterhegen"?
Die gleichlautende Frage habe ich bereits am 2. Mai 1984 (Druck-
sache 10/1383) beantwortet, ln der Kurzfassung der Bewerttmgs-
studie vermag ich keine zusätzhchen Argumente zu finden.
3. Stimmt die Bundesregierung mit den Erkenntnissen der Verfasser
überein, daß ein derart minderwertiges Trinkwasser (hier Rheinufer-
fütrat) zu einer Veränderung des Verbraucherverhaltens des Trink-
wasserkonsumenten führt, da der Verbraucher zum Kochen und
Trinken Flaschenwasser verwendet?
Der Bundesregierung liegen keine hierfür verwertbaren Erkennt-
nisse über das Verbrauchsverhalten der Bundesbürger vor. Trink-
wasser aus Rheinuferfiltrat wird aber auch in dem zitierten Gut-
achten nicht als minderwertig beurteilt. Es ist jedoch nicht auszu-
schließen, daß der Verbraucher dieses für bestimmte Zwecke (z. B.
Kaffeekochen) als minderwertig ansieht und es - ohne objektive
Notwendigkeit - durch Flaschenwasser ersetzt.
4. Hält sie die wissenschaftlichen Berechnungen der Verbraucher für
realistisch, daß aufgrund dieses veränderten Verbraucherverhaltens
bei 80000 mit Rheinuferfütrat versorgten Bürgern durch Mineral-
wasserkauf ein gesamtwirtschaftlicher Nettoverlust von 60 Mio. DM
entsteht?
Die Berechnung hinsichtlich des Verbraucherverhaltens beruht
selbst nach Aussagen der Verfasser der Studie teilweise auf gro-
ben Schätzimgen imd Hypothesen, die - wie in der Antwort auf
Frage 3 ausgeführt - nicht nachprüfbar sind.
5. Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, zu der Frage Stellung zu
' nehmen, ob sie es für vertretbar hält, mit diesen Berechnungen die
Wirtschaftlichkeit und die wasserwirtschaftUche Notwendigkeit des
Naafbach-Talsperrenprojekts zu begründen?
Auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 wird verwiesen.
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